Ein betriebssicheres Motorrad ohne Seitenwagen mit einem Hubraum von mindestens 600cm3, einer Motorleistung von mindestens 40 kW und zwei Sitzplätzen (Es gilt eine Hubraumtoleranz von 10cm3, somit ist auch ein Motorrad mit 590cm3 zugelassen).
Ein betriebssicheres Motorrad ohne Seitenwagen mit einem Hubraum von mindestens 400cm3, einer Motorleistung von mindestens 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg und zwei Sitzplätzen (Es gilt eine Hubraumtoleranz von 10cm3, somit ist auch ein Motorrad mit 390cm3 zugelassen).
Ein betriebssicheres Motorrad ohne Seitenwagen mit einem Hubraum von mindestens 600cm3, einer Motorleistung von mindestens 40 kW und zwei Sitzplätzen (Es gilt eine Hubraumtoleranz von 10cm3, somit ist auch ein Motorrad mit 590cm3 zugelassen).
Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse B und Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt. Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit
Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.
Dienstags : 19:00- 20:30 Uhr Donnerstags: 19:00-20:30 Uhr
(Schulungsraum in der ehemaligen Dreiser Schule)