Fahrschule Steffes

Führerschein Klasse A

Motorradführerschein ist immer eine Schippe mehr. Aber auch größere Verantwortung für sich und andere. Unsere Fahrlehrer bringen Dir von A-Z alles bei. Von Technik bis zu Sicherheit und vor allem verantwortungsvollen Fahrspaß.

Fahrschule Steffes

Krafträder ohne Leistungsbeschränkung

und dreirädrige Kfz über 15 kW
1. Anmeldeanfrage

Fülle einfach das Anfrageformular aus und sende es ab. Danach erhältst Du eine Mail mit allen relevanten Unterlagen. Bitte für Dich zutreffende Unterlagen vollständig ausfüllen, unterschreiben und mitbringen oder vorab per Mail zusenden. Wenn Du unsicher bist, frage Boti (Assistentbot unten rechts) oder ruf an.

2. Beantragung des Führerscheins bei der Führerscheinstelle

Wenn Du alle Unterlagen und Deine ToDo Liste abgearbeitet hast, kann Dein Führerschein bei der Führerscheinstelle beantragt werden. Wir unterstützen Dich.

Abschluss des theoretischen Teils

Theorie und Praxis gehören im Leben immer zusammen. So auch bei der Fahrschule. Deine Theoriepflicht besteht aus insgesamt 14 x 90 Minuten 

Aber keine Angst Du wirst zwischendurch auch Fahrpraxis haben.

4. Fahrstunden auf Dich abgestimmt

Die tatsächliche Anzahl hängt von Ihrer bisherigen Erfahrung und Ihrem Können ab.
Gesetzlich vorgeschrieben sind 5 Sonderfahrten:

  • 5 x 45 Minuten Überlandfahrt
  • 4 x 45 Minuten Autobahn u
  • 3 x 45 Minuten Nachtfahrt
Fahrschule Steffes

Stundenplan der Klassen

Montag

  • Mehren

    -

  • Ulmen

    -

Dienstag

  • Daun

    -

Mittwoch

  • Dreis-Brück

    -

  • Ulmen

    -

Donnerstag

  • Daun

    -

Voraussetzungen

  • Das Alter

    Mindestalter 24 Jahre.

  • Theorieprüfung

    Frühestens drei Monate vor Ihrem 24. Geburtstag.

  • Praktische Prüfung

    Frühestens einen Monat vor Ihrem 24. Geburtstag.

  • Theorie:

    12 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff. Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allg. Stoff und 4 Lektionen spez. Stoff.

  • Übungsfahrten:

    nach Bedarf

  • Sonderfahrten:

    Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (4 Autobahn-, 3 Nacht-, 5 Überlandfahrten)

  • Prüfung:

    Theorie und Praxis

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