Fahrschule Steffes

Führerschein Klasse BF17

Ist das nicht MEGA? Du kannst bereits mit 17 Jahren Autofahren. Allerdings nur mit einer Begleitperson. Unsere Fahrlehrer bringen dir alles Wichtige bei damit Du im Straßenverkehr fit bist und Deine Begleitperson ganz entspannt daneben sitzen kann. So haben beide Spaß am Fahren und Du bekommst Übung, bis Du allein fahren kannst. Einfach eine coole Sache!

Fahrschule Steffes

Krafträder ohne Leistungsbeschränkung

und dreirädrige Kfz über 15 kW
1. Anmeldeanfrage

Einfach das Formular ausfüllen. Die Unterlagen die Du dann per Mail bekommst ausfüllen. Auch Deine Begleitperson muss feststehen und unterschreiben. Schicke diese vorab per Mail oder bring diese direkt zur ersten Fahrstunde mit.

Beantragung des Führerscheins auf der Führerscheinstelle

Achte auf Deine ToDo Liste, die Du direkt nach der Anfrage bekommst.  Wenn Du alle Unterlagen vollständig ausgefüllt und alles beisammen hast, melden wir Dich gemeinsam bei der Führerscheinstelle an.

3. Abschluss des theoretischen Teils
  • Theorie und Praxis gehören im Leben immer zusammen. So auch bei der Fahrschule. Deine Theoriepflicht besteht aus insgesamt 14 x 90 Minuten 

    Aber keine Angst Du wirst zwischendurch auch Fahrpraxis haben.

4. Fahrstunden auf Dich abgestimmt

Dein angeeignetes Wissen in der Praxis umsetzen und üben.

Von Anfang an lernst Du alle Grundlagen des Autofahrens. Du kannst Dich darauf verlassen das Du nur die Fahrstunden nimmst, die Du wirklich benötigst. Wir stimmen alles auf Dich ab und besprechen gemeinsam weitere Schritte.

  • 5 x 45 Minuten Überlandfahrt
  • 4 x 45 Minuten Autobahn und
  • 3 x 45 Minuten Nachtfahrt
Fahrschule Steffes

Stundenplan der Klassen

Montag

  • Mehren

    -

  • Ulmen

    -

Dienstag

  • Daun

    -

Mittwoch

  • Dreis-Brück

    -

  • Ulmen

    -

Donnerstag

  • Daun

    -

Voraussetzungen

  • Das Alter

    Mindestalter 17 Jahre

  • Voraussetzungen für die Begleitperson

    (Ändern sodass die stichpunkte genau untereinander sind!!!)- Mindestalter: 30 Jahre ; -Seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen Besitzer eines Autoführerscheins ; -Nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg

  • Theorieprüfung

    Frühestens drei Monate vor Ihrem 17. Geburtstag.

  • Praktische Prüfung

    Frühestens einen Monat vor Ihrem 17. Geburtstag.

  • Theorie:

    (ausfüllen!)

  • Übungsfahrten:

    (ausfüllen!)

  • Sonderfahrten:

    (ausfüllen!)

  • Prüfung:

    Theorie und Praxis

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